Bei vollständiger Rückgabe ohne Beschädigungen wird die Kaution direkt bei Rückgabe der Abholung erstattet.
Der Mieter ist für jegliche Schäden an der Anlage verantwortlich und wird für diese haftbar gemacht.
Zur Absicherung wird ein Mietvertrag für den entsprechenden Zeitraum unterschrieben und die Personalien erfasst.
Vermietung nur nach Vorlage eines gültigen EU-Personalausweises
Auszug aus dem Mietvertrag:
§4 Pflichten des Mieters
4.1 Der Mieter bestätigt, dass er den Mietgegenstand gemäß der obigen Inventarliste vollständig und mängelfrei übernommen hat.
4.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Artikel vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
4.3 Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schä- den an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht/verschuldet werden. Der Vermieter tritt schon hier parallele Schadenersatzansprüche gegen drit- te Schädiger an den Mieter ab.
4.4 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
§5 Übergabe und Rückgabe
5.1 Bei der Übergabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durchge- führt werden. Anhand der obigen Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zu- behörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Stand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
5.2 Bei der Rückgabe des Gegenstandes soll eine Materialkontrolle durch- geführt werden. Anhand der obigen Inventarliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/ Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beur- teilen.
§6 Sonstige Vereinbarungen
Der Mieter und der Vermieter vereinbaren außerdem:
6.1 Ich stimme der Aufzeichnung und Speicherung des Videomaterials mit Ton meiner Person auf dem Grundstück während der Abholung des Mietgegenstandes zu.
Das Material darf bis auf unbestimmte Zeit gespeichert werden.
6.2 Ich stimme ausdrücklich der Fotokopie von Vorder- und Rückseite meines Personalausweises zu. Der Vermieter verpflichtet sich, die Daten innerhalb einer Woche nach Rückgabe des Mietgegenstandes zu vernichten.
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